Strukturwandel, Digitalisierung und Fachkräftemangel

Vorteile und Fördermöglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes

Die moderne Geschäftswelt steht vor großen Herausforderungen wie Strukturwandel, Digitalisierung und Fachkräftemangel. Unternehmen, die langfristig erfolgreich bleiben möchten, sollten sich rechtzeitig auf diese Veränderungen einstellen.

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet hier eine wertvolle Unterstützung, um die Zukunft von Unternehmen zu sichern und Mitarbeiter fit für die Anforderungen von morgen zu machen.

Die zentralen Vorteile des Qualifizierungschancengesetzes:

  1. Strukturwandel und Transformation: Das QCG ermöglicht Unternehmen, ihre Mitarbeitenden durch gezielte Qualifizierungsangebote auf neue Aufgabenfelder vorzubereiten. Dies ist besonders relevant in Zeiten des Wandels, wenn neue Technologien und Prozesse eingeführt werden.
  2. Digitalisierung: Das Gesetz erleichtert den Übergang in die digitale Arbeitswelt. Unternehmen können ihre Angestellten für die Digitalisierung fit machen und sie auf die neuen, digitalen Aufgabenbereiche vorbereiten.
  3. Fachkräftemangel: Durch das QCG können Mitarbeiter weitergebildet werden, unabhängig von ihrem bisherigen Qualifizierungsstatus. So lassen sich interne Potenziale optimal nutzen und dem Fachkräftemangel effektiv entgegenwirken.

Voraussetzungen für eine geförderte Weiterbildung:

Damit Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Weiterbildung muss mindestens 120 Stunden umfassen.
  • Die letzte geförderte Weiterbildung des Teilnehmenden muss mindestens zwei Jahre zurückliegen.
  • Die Maßnahme muss über rein arbeitsplatzbezogene und kurzfristige Fortbildungen hinausgehen.
  • Der gewählte Bildungsträger muss zugelassen sein.

Attraktive Förderungen für Unternehmen:

Unternehmen profitieren von verschiedenen Zuschüssen:

  • Zuschuss zu Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt.
  • Erhöhte Förderung um 5 % bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags zur beruflichen Weiterbildung.
  • Sammelanträge für mehrere Beschäftigte möglich.
  • Flexible Schulungszeiten (Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend).
beenhere

Nutzt unsere Mitglieder-Beratungsangebote

Ein Netzwerk, das Wissen teilt und stärkt – >> jetzt hier << mehr erfahren!

Neu: Qualifizierungsgeld seid dem 1. April 2024

Ab dem 1. April 2024 tritt eine zusätzliche Unterstützung in Kraft – das Qualifizierungsgeld. Dieses richtet sich an Betriebe, die aufgrund des Strukturwandels Qualifizierungsbedarf haben. Es deckt bis zu 67 % der Nettoentgeltdifferenz, die durch die Weiterbildung entsteht.

So gelingt der Einstieg:

Unternehmen, die sich für die Fördermöglichkeiten interessieren, sollten sich zunächst von der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen. Hier kann eine Weiterbildungsstrategie erarbeitet werden, die passgenau auf die Bedürfnisse des Unternehmens und der Mitarbeitenden abgestimmt ist.

Die Zukunft Ihres Unternehmens beginnt heute – sichern Sie sich die Vorteile des Qualifizierungschancengesetzes und machen Sie Ihre Mitarbeitenden fit für die Herausforderungen von morgen!


Bilder: ©_jirsak_AdobeStock, ©_megaflopp_AdobeStock

Weitere Beiträge

Nach oben scrollen